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Zinssatz neu: 1,69
Zinssatz alt: 3,31
Restlaufzeit: 10
Ablösung des Darlehens nach der Trennung
Ein Ehepaar mit einem schulpflichtigen Kind aus Dortmund beschloss sich zu trennen. Der Ehemann zog in eine andere Wohnung, die Frau mit dem Kind blieb in ihrem Haus. Das ursprünglich für das Haus aufgenommene Darlehen lief per Vertrag noch bis 30.11.2021. Die Ehefrau hat die Dienste der finri.de noch zu Beginn der Trennung aufgenommen, war sich aber nicht sicher, ob sie den Darlehensvertrag vorzeitig ablösen und allein führen kann. Sie wandte sich an die Bank und bekam die Absage. Mit unserer Unterstützung gelang es ihr den Vertrag zum 31. Mai 2019 aufzulösen und bei einer neuen Bank als alleinige Darlehensnehmerin weiterzuführen.
Kapitalbedarf | |
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Restschuld | 102.229 € |
Abzüglich Eigenkapital | - 2.229 € |
Kapitalbedarf | 100.000 € |
Vertrag | |
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Abschlussdatum | April 2019 |
Tilgung | 5 % |
Vertragsbindung | 10 Jahre |
Sondertilgung | 5.000 € einmal jährlich |
Restschuld | 0.00 € |
Einkommen | |
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Kunde | Getrennte Frau |
Kinder | 1 |
Einkommen Frau | 2.202 € |
Kindergeld | + 194 € |
Gesamteinkommen | 2.396 € |
Objektdaten | |
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Immobilie | Reihenhaus |
Ort | Dortmund |
Baujahr | 1974 |
Grundstücksfläche | 323 m² |
Wohnfläche | 116 m² |
Bank | |
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Betrag | 100.000 € |
Zinsbindung | 10 Jahre |
Sollzins | 1,69 % |
Rate | 557,50 € |